Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reitunterricht Sandra Porranzl
Mai 2023
  1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Reitstunden, Reitkurse, Sommerreitwochen sowie Voltigierstunden, welche von Sandra Porranzl als Reitlehrerin abgehalten werden.

  1. Reitunterricht/Reitkurs/Voltigieren

Die Anweisungen der Reitlehrerin sind zu befolgen. Bei Zuwiderhandeln steht es der Reitlehrerin frei, den Unterricht/Reitkurs gegen vollen Kostenersatz abzubrechen.

  1. Ausrüstung

Jeder Reiter/jede Reiterin, der/die an einer Reitstunde teilnimmt, hat einen passenden Reithelm sowie entsprechende Reitkleidung bzw. Schuhwerk zu tragen. Das Tragen einer Sicherheitsweste wird ausdrücklich empfohlen, bei Springunterricht bzw. Ausritten ist das Tragen verpflichtend. Das Tragen von Schmuck ist nicht gestattet (Verlust- bzw. Verletzungsgefahr).

Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin bei Voltigierstunden hat enganliegende, bequeme Kleidung und Turnpatschen zu tragen.

Für persönliche Gegenstände der Reitschüler/Kursteilnehmer wird keine Haftung übernommen.

  1. Entgelt

Das Entgelt für die Reitstunde bzw. die Kursgebühr ist vor Beginn der Unterrichtsstunde/des Reitkurses in bar zu begleichen. Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung bereits bezahlter Einheiten bzw. die Barablöse von Gutscheinen nicht möglich ist.

Der Termin für die Reitstunde/den Reitkurs wird vorab vereinbart. Sollte der Reitschüler/die Reitschülerin den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser abzusagen. Absagen sind 24 Stunden im Voraus bis 18.00 Uhr mitzuteilen. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, wird das Entgelt zur Gänze fällig.

Der Reitschüler muss 20 Minuten vor Beginn der Einheit auf der Reitanlage anwesend sein, um das Pferd entsprechend vorzubereiten.

Eine Reitstunde/Voltigierstunde kann aus einem Theorie- und einem Praxisteil (Reiten und/oder Bodenarbeit) bestehen. Der Unterricht findet in Gruppen- oder Einzelreitstunden statt.

  1. Sommerreitkwoche

Eine Stornierung der Anmeldung für die Sommerreitwoche ist bis 2 Wochen vor Kursbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass bei Nichterscheinen des Teilnehmers/der Teilnehmerin aufgrund von Krankheit oder dergleichen bzw. bei Abbruch des Kurses aus persönlichen Gründen des Teilnehmers/der Teilnehmerin keine Rückerstattung des Kursbeitrages erfolgt und die Sommerreitwoche zur Gänze zu bezahlen ist.

  1. Haftung

Reiten bzw. der Umgang mir Pferden ist ein gefährlicher Sport, Verletzungen durch Stürze, auf die Zehen treten und dergleichen können daher nicht ausgeschlossen werden. Die Teilnahme an der Reitstunde erfolgt auf eigene Gefahr.

Eltern haften für ihre Kinder. Personen, die an Reistunden, Reitkursen oder Voltigierstunden teilnehmen, machen dies auf eigene Gefahr.

Eine Reitlehrerversicherung ist vorhanden. Jede über diese Versicherung hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen. Es ist zu beachten, dass Pferde Fluchttiere sind.

  1. Füttern

Das eigenmächtige Füttern der Pferde ist strengstens verboten. Ebenso bedarf die Gabe von Belohnungen der Pferde der Zustimmung der Reitlehrerin.

  1. Reitanlage

Es gilt striktes Rauchverbot auf der gesamten Reitanlage.

Für Ordnung auf der gesamten Anlage (Innen- sowie Außenbereich) ist zu sorgen.

  1. Allgemeines

Fotos und Videoaufnahmen bedürfen der vorherigen, ausdrücklichen Zustimmung!

Krankheiten (zB. Asthma bzw. Tierhaarallergie) sind der Reitlehrerin vorab mitzuteilen.